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Nutzungsbedingungen Finanziererportal

1 Vorbemerkung

Die ITinera risk solutions GmbH („ITinera risk solutions“) stellt den Nutzern die webbasierte Plattform „Finanziererportal“ zum Informationsaustausch und der Kommunikation rund um den Sanierungs- und Restrukturierungsprozess zur Verfügung. Die Einzelheiten sind in dem Nutzungsvertrag Finanziererportal zwischen der beratenden Gesellschaft („Kunde“) und ITinera risk solutions geregelt („Hauptvertrag“). Die nachstehenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Funktionen und Inhalte des Finanziererportals zwischen den Nutzern und der ITinera risk solutions.

2 Inhalte des Finanziererportals

  1. Das Finanziererportal ist eine webbasierte Plattform zum Informationsaustausch und der Kommunikation rund um den Sanierungs- und Restrukturierungsprozess, unabhängig von Betriebssystemen. Der Zugriff erfolgt via Webbrowser.
  2. Mit dem Finanziererportal soll der sichere Informationsfluss zwischen den Beteiligten (i.W. Unternehmen, Gesellschaftern, Banken, Beratern, Warenkreditversicherer, Rechtsanwälten, Investoren etc.) effizient gestaltet werden. Entscheidungen sollen auf einer abgestimmten und durch den Restrukturierungsberater qualitätsgesicherten Datenbasis erfolgen.
  3. Den Beteiligten kann unter Beachtung des „Need-to-know“ Prinzips und unter Berücksichtigung eines umfänglichen Berechtigungskonzeptes ein gemeinsamer Zugriff auf relevante Prozessdokumente, aktuelle wirtschaftliche Eckdaten zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Arbeitsergebnissen des laufenden Sanierungs- und Restrukturierungsprozess innerhalb von speziell gesicherten Datenräumen ermöglicht werden.
  4. Dem Risiko von Entscheidungsverzögerungen in Folge verschiedener und parallel zu bewirtschaftende Informationskanäle (Brief, Fax, Telefonat, E-Mails etc.) soll entgegnet werden. Ferner soll das Risiko des Informationsverlustes aufgrund unstrukturierter oder verteilter Datenablagen bei verschiedenen Mitgliedern der Working Group durch eine zentrale Datenablage (Datenraum) über die Grenzen der jeweiligen Organisation begrenzt werden.
  5. Der unerlaubte Zugriff auf die Applikation ist durch Zugangskennungen und 2-Faktor-Authentifiierungen geschützt. Die sicheren Datenräume werden auf Servern in Deutschland betrieben. Die Telekom Open Cloud Architektur kommt zum Einsatz. Anforderungen der DSGVO wurden umfassend berücksichtigt.
  6. Ferner will das Finanziererportal durch eine gewisse Standardisierung der Reports und Analysen verbunden mit teilautomatisierten Aufbereitungen Entlastungen von Routinetätigkeiten ermöglichen. Es sollen zeitliche Freiräume für Arbeiten am und mit den Mandanten unserer Kunden geschaffen werden.

3 Leistungen des Finanziererportals

  1. Die im Sanierungs- und Restrukturierungsprozess Beteiligten können durch den Administrator des Restrukturierungsberaters registriert werden. Damit wird die Beteiligten zu Nutzern des Finanzierungsportals. Sie können sich untereinander vernetzen, proaktiv Informationen austauschen und die Zusammenarbeit in einer geschützten Umgebung effektiv und vertraulich gestalten. Durch Datenräume und revisionssichere Änderungsverfolgungen kann ein vertraulicher Datenaustausch mit einer zentralen Datenablage sichergestellt werden.
  2. Das Finanziererportal bietet ein umfassendes Rollen- / Berechtigungskonzept. Der Administrator (Spaces Admin) kann einzelne Nutzer verschiedenen Nutzergruppen zuordnen. Dort können unterschiedliche Rechte auf das Engagement (z.B. Lese-, Schreibe- Freigabe-, Löschberechtigungen) oder Funktionen innerhalb des Finanziererportals (z.B. Hoch-/ und Herunterladen von Dokumenten in den Datenraum, Hochladen von Templates zur automatischen Generierung von Berichten) zugewiesen werden.
  3. Derzeit bietet das Finanziererportal folgende fachliche Funktionalitäten an:
    1. Newsfeeds zur neuen und fachlich freigegeben Informationen (Push-Benachrichtigung)
    2. Übersicht und Ampelstatus zum Sanierungspfad
    3. Maßnahmentracking (Zeit- und Ergebnisbeitrag)
    4. Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
    5. Finanzierungsspiegel
    6. Liquiditätsvorschau
    7. Finanzwirtschaftliche Kennzahlenübersicht (KPIs, Covenants)
    8. Finanzwirtschaftliche Planung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
    9. Cashflow-Planung und Planung des Finanzmittelfonds
    10. Kalenderfunktionen (u.a. Meilensteine, Meetings, Meetinganfragen und -koordination) mit Versand von Terminanfragen oder Termineinladungen nach Outlook, Apple Kalender, Google Kalender)

4 Engagements im Finanziererportal

Alle Informationen zu einem Sanierungs- / Restrukturierungsmandant eines Kunden werden im Finanziererportal als Engagement bezeichnet. Es umfasst die Datenräume, Dokumente, Tabellen, Daten, Darstellungen, standarisierte Reports, Maßnahmen /Maßnahmenübersichten sowie die Mitglieder der Working Group nebst deren Rollen und Berechtigungen. In einem Engagement ist zumindest das zu analysierende bzw. restrukturierende/ sanierende Unternehmen vorhanden. Oftmals handelt es sich dabei um einen Konzern oder Teilkonzern. Es können auch wirtschaftlich verbundene Unternehmen hier aufgenommen werden.

5 Nutzer des Finanziererportals

  1. Mandanten der zu beratenden bzw. zu restrukturierenden Gesellschaft werden zusammen als „Clients“ bezeichnet. Mitarbeiter der beratenden Gesellschaft (z.B. Restrukturierungs- und Sanierungsberatung, Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsberatungsgesellschaft) gehören zu Gruppe „Consultants“. Banken, Gesellschafter Investoren, Warenkreditversicherer werden als „Financing Party“ und sonstige Dritte als „External“ bezeichnet.
  2. Im rollenbasierten Zugriffs- und Berechtigungskonzept werden alle „Named User“ und „Spaces Admins“ zusammen als Nutzer („User“) bezeichnet. Es handelt sich üblicherweise um Personen verschiedener Organisationen der oben genannten Beteiligten, denen namentlich ein personengebundener Zugang zum Finanziererportal gewährt wurde.

6 Administratoren der Engagements im Finanziererportal

Die beratende Gesellschaft benennt pro Engagement mindestens einen „Space Admin“. Dieser ist für die inhaltliche und strukturelle Administration des jeweiligen Engagements im Finanziererportal verantwortlich. Zudem verfügt der „Space Admin“ über die Berechtigung, neue Nutzer für das jeweilige Engagement aufzunehmen, Rollen- und Zugriffsberechtigungen zu erteilen. Ferner kann er Rollen-, Nutzer- und Zugriffsberechtigungen einschränkten oder entziehen.

7 Rechtsraum der Nutzung

  1. Aus dieser Vereinbarung ist ausschließlich das Deutsche und EU-Recht anwendbar. Die Anwendung von internationalem Privatrecht ist explizit ausgeschlossen.
  2. Die Nutzer des Finanziererportals werden die bereitgestellte Software ausschließlich für Restrukturierung- und Sanierungsmandate mit Sitz im Rechtsraum der Europäischen Union nutzen. In abweichen Fällen sind zusätzliche Vereinbarungen notwendig.
  3. Beim Login der Nutzer außerhalb der EU erkennen diese vollumfängliche die in der EU bzw. der Bundesrepublik Deutschland gelten Regelungen zum Datenschutz an. Für den Login ist der physische Standort des technischen Zugriffsmittels entscheidend.

8 Technischen Zugangsvoraussetzungen

Das Finanziererportal ist eine webbasierte Plattform. Für die Nutzung des Finanziererportals bedarf es eines internetfähigen Endgerätes, eines Webbrowsers und einer Internetverbindung. Im Rahmen der Zwei-Faktor-Authentifizierung wird ferner ein unabhängiges Mobilgerät empfohlen (abweichende technische Plattform und Verbindung). Die Nutzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die IT-Systeme mit einem aktuellen Virenschutz ausgestattet sind. Bei Nutzung von öffentlichen WiFi / WLAN-Verbindungen wird die Nutzung eines VPNs („Virtuell Privat Networks“) dringend empfohlen. 

9 Zugang zum Finanziererportal

Voraussetzung zur Nutzung des Finanziererportals ist die personenbezogene Registrierung als Nutzer und die Zuordnung zu einem oder mehreren Engagements. Durch die Registrierung als Nutzer kommt ein Nutzungsvertrag zwischen der ITinera risk solutions und dem Kunden nach diesen Nutzungs- und Vertragsbedingungen zustande. Nutzer der Gruppen „Clients“, „Consultants“, „Financing Party“ und „External“ werden durch die „Consultants“ über die Inhalte dieser Nutzungsbedingungen informiert. Für diesen Zweck unterliegen die Nutzungsbedingungen keinen Verschwiegenheitspflichten. Mit Zugang zum Finanziererportal (Login) erkennen die Nutzer die Nutzungsbedingungen vollständig und unwiderruflich an. In zeitlich angemessenen Zeiträumen erkennt der Nutzer durch den Login die Nutzungsbedingungen erneut an.

10 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten

  1. Die beratende Gesellschaft ist allein verantwortlich, dass seine Nutzung des Finanziererportals in rechtlich zulässiger Art und Weise erfolgt. Insoweit hat er die ihm obliegenden Pflichten ggfs. bzgl. Geheimhaltungspflichten und zum Datenschutz gem. DSGVO sowie weitere Rechtsquellen zu beachten.
  2. Die User des Finanziererportals bekommen Ihre Zugangsdaten vom Kunden übermittelt. Insofern ist der Kunde verpflichtet, eventuell zu berücksichtigende Rechtsvorschriften einzuhalten.
  3. Die beratende Gesellschaft („Kunde“) ist für die Erfüllung der im Vertrag bzw. der Leistungsbeschreibung beschriebenen IT-Voraussetzungen (z.B. geeigneter Browser, Möglichkeit der Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung) verantwortlich. Es obliegt allein in der Pflicht des Kunden, mit seinen eigenen Kunden („Client“, „Financing Party“, „External“) zu klären, ob diese die IT-Voraussetzungen zur Nutzung des Finanziererportals erfüllen.
  4. Der Kunde wird im Übrigen die Nutzungsbedingungen (Anlage 2 zum Hauptvertrag des Finanziererportals) beachten und befolgen. Er wird ferner Sorge tragen, dass von ihm ausgewählte User des Finanziererportals diese Nutzungsbedingungen einhalten. Die Nutzungsbedingungen werden auf der Zugangsseite des Finanziererportals in der jeweils geltenden Version zum Abrufen bereitgestellt.
  5. Die Zugangsdaten sind vertraulich und personenbezogen. Durch alle Nutzer sind in geeigneter Weise zu verwahren, so dass Dritten der Zugang zum Finanziererportal verwehrt bleibt. Die Weitergabe der Zugangsdaten ist untersagt. Sofern die Gefahr besteht, dass Unberechtigte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben (könnten) oder bereits unberechtigterweise das Finanziererportal nutzen, ist dies unverzüglich dem Space-Admin des Engagements sowie der ITinera risk solutions mitzuteilen.
  6. Nutzer haben für den Login-Prozess eine individuelle E-Mail-Adresse beim Space-Admin anzugeben. Auch anhand der Domain der E-Mail-Adresse prüft der Space-Admin, ob die Person zu einem berechtigten Personenkreis des jeweiligen Engagements gehört. Im Zweifel sind geeignete Nachweise einzuholen und im Datenraum entsprechend abzulegen. Nutzer haben ein hinreichend komplexes Passwort i.R.d. Passwortrichtlinie ihrer Organisation zu wählen. Empfehlung: Das Passwort sollte mindestens 10 Zeichen lang sein. Es sollte groß- und kleingeschriebene Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthalten. Ferner sollte das Passwort spätestens alle 90 Tage erneuert werden. Das zuletzt verwendete Passwort sollte für die folgenden sechs (6) Monate nicht (auch nicht in Teilen) verwendet werden.

11 Erlaubte Unterlagen für Datenräume innerhalb eines Engagements

  1. Nutzer, die vom Space-Admin die Berechtigung zum Hochladen („Upload“) von Informationen in den Datenraum zugewiesen haben, sind zu Datensparsamkeit und zu einer unmittelbaren und engen Beziehung zum Engagement verpflichtet.
  2. Das „Need-to-Know“ Prinzip ist zu beachten.
  3. Personenbezogene Daten dürfen nur in den engen Grenzen der DSGVO verarbeitet werden. Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte hochzuladen oder in sonstiger Weise über das Finanziererportal zu verbreiten, die gegen Rechte Dritter oder das in der Bundesrepublik Deutschland und/oder das in der EU geltende Recht verstoßen. Beispielhaft ist folgende zu unterlassen:
    1. Das Hochladen von Dateien die Schadprogramme enthalten oder enthalten können, darunter u.a.
      1. Adware
      2. Malware
      3. Spyware
      4. Viren und Würmer
      5. Trojaner
      6. Ransomeware
    1. Das Hochladen von Programmcode jeglicher Art und Weise
    2. Beleidigungen, Verunglimpfungen anderen Nutzer oder das Verbreiten von Verleumdungen
    3. Verwendung anzüglicher oder sexuell geprägter Ausdrucksweise (explizit oder implizit) oder entsprechendes Bildmaterial
    4. Volksverhetzung
    5. Politische Statements und Wahlwerbung
    6. Die Nutzung von gesetzlich (z.B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützten Inhalten, ohne entsprechende Zustimmung des Berechtigten
    7. Verletzung der Privatsphäre anderer Nutzer (darunter z.B. personenbezogene Daten wie
      1. Privatanschrift
      2. Private Kontaktdaten
      3. Ethnische Herkunft
      4. Politische Orientierung
      5. Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
      6. Genetische Daten
      7. Biometrische Daten
      8. Gesundheitsdaten
      9. Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung
      10. Gewerkschaftszugehörigkeit
  4. Das Finanziererportal ist primär ein Medium der geschäftlichen Kommunikation und Interaktion der Nutzer im Rahmen eines Restrukturierungs- oder Sanierungsmandats. Die Kommunikation erfolgt streng zweckgebunden.
  5. Die Nutzer haben sicherzustellen, dass die zur Verfügung gestellten Daten im Original aufbewahrt und gespeichert sind und abrufbar sind. Eine dauerhafte und unbeschränkte Speicherung der Dokumente im Finanziererportal erfolgt in Übereinstimmung mit den Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gem. Art 28 DSGVO nicht.

12 Sicherstellung der Vertraulichkeit der Daten

  1. Zunächst ist der Zugriff auf das Finanziererportal in zwei Schritten (Zwei-Faktor-Authentifizierung) durch eine TOTP Authenticator Application gesichert. Die Verbindung erfolgt verschlüsselt (TLS 1.3, SHA-256 Signaturen und AES-256).
  2. Aller innerhalb des Finanziererportals gespeicherten Daten sind AES-256 verschlüsselt. Das Management der Schlüssel unterliegt ausschließlich der ITinera risk solutions.
  3. Das Finanziererportal ermöglich zusätzlich die Integration externer Identitätsanbieter wie z.B. Microsoft Entra, sodass bestehende SSO-Umgebungen genutzt werden können.
  4. Das Finanziererportal wir auf ISO zertifizierten hochverfügbaren Rechenzentren der Telekom ausschließlich innerhalb von Deutschland betrieben. Backups werden an verschiedenen Standorten verschlüsselt gespeichert und verhindert hierdurch einen Datenverlust.
  5. Eine Web Application Firewall fungiert als Schutzschild des Finanziererportal gegen zahlreiche Angriffe wie SQL-Injection, bösartige Dateiausführung, Cross-Site-Scripting (XSS) und mehr, um diese stabil und sicher zu halten.
  6. Wir unterstützen die Einschränkung der Nutzung des Finanziererportals durch Filterfunktionen auf CIDR-IP Adressen.
  7. Gemäß des rollenbasierten Zugriffskonzepts können Nutzer nur auf die Daten des Engagements, auf das sie vom Spaces-Admin berechtigt wurden und im Rahmen ihren Befugnissen zugreifen. Neben dem unabhängigen ITinera Administratoren besteht ein angemessen hohes Sicherheitsniveau durch die Zusammenarbeit mit anerkannten IT-Dienstleistern.
  8. Weiterhin gelten auch im Finanzierungsportal die zwischen den Beteiligten gesetzlich geregelten bzw. individualvertraglich vereinbarten Verpflichtungen, wie beispielsweise due Verschwiegenheitspflicht und das Bankgeheimnis. Die Beteiligten bestätigen, durch Anerkennung der Nutzungsbedingungen, insoweit die für sie geltenden Bestimmungen zu berücksichtigen.

 

13 Verschwiegenheitspflicht

Die beratende Gesellschaft (Kunde) hat grundsätzlich aufgrund besonderer Stellung gemäß § 43 Abs. 1 WPO ihre Tätigkeit unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Die Gehilfen und Mitarbeiter der beratenden Gesellschaft sind ebenfalls zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 50 WPO). Eine zwischen der beratenden Gesellschaft und dem Mandanten zusätzlich erklärte Verschwiegenheitsverpflichtung gilt grundsätzlich auch im Finanziererportal. Diesbezügliche Entbindungen sind entsprechend zu berücksichtigen.

14 Bankgeheimnis

Banken sind zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangen (Bankgeheimnis). Informationen über ihre Kunden dürfen die Banken nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder der Kunde eingewilligt hat oder die Banken zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Jede Bank hat als Nutzer des Finanziererportals selbständig und eigenverantwortlich sicherzustellen, dass sie von ihren Bankkunden gegenüber der beratenden Gesellschaft in Bezug auf die im Finanziererportal durch diese zu veröffentlichenden Inhalte entsprechend vom Bankgeheimnis entbunden ist. Innerhalb des Datenraums des jeweiligen Engagements sollte in geeigneter Weise ein schriftlicher Nachweis abgelegt werden.

15 Datenschutz im Finanziererportal

Die Registrierung eines Nutzers kommt unter Einbeziehung der Datenschutzbestimmungen und Abgabe der entsprechenden datenschutzrechtlichen Einwilligung zustande. Dadurch wird klargestellt, welche personenbezogenen Daten durch die ITinera risk solutions verarbeitet werden und welche Rechte sich aus dem Datenschutzrecht ergeben. Der Spaces-Admin übernimmt für Nutzergruppen außerhalb von „Consultants“ diese Aktivitäten und dokumentiert diese in geeigneter Weise, auch im Datenraum des jeweiligen Engagements des Finanziererportals.

16 Technische Sicherung der Daten

Alle Produktivdaten werden täglich auf entfernten, physikalischen Servern mit redundanten, lokalen Storagesystemen gesichert. Darüber hinaus werden durch zahlreiche Maßnahmen auf technischer und organisatorischer Ebene die Vertraulichkeit und der Schutz sensibler Informationen gewährleistet.

17 Haftung für technische Aspekte

Den Nutzern steht ein Anspruch auf ununterbrochene und jederzeitige Verfügbarkeit des Finanziererportals nicht zu. Für technische Ausfälle oder die Nicht-Verfügbarkeit von notwendigen externen IT-Infrastrukturkomponenten (z.B. Internetdienste) haftet ITinera risk solutions nicht, es sei denn, es fällt ihr grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Last. ITinera risk solutions ist dazu berechtigt, Wartungs- und Softwarepflege durchzuführen. Dabei wird sich ITinera risk solutions bemühen, die Ausfallzeiten und etwaige Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Wenn sinnvoll und möglich werten Wartungsarbeiten in den Tagesrandzeiten

18 Haftung für nicht-technische Aspekte

  1. Für Schäden die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, haftet die ITinera risk solutions soweit diese auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die ITinera risk solutions oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Für die von den Nutzern hochgeladenen oder auf sonstige Weise in dem Finanziererportal verbreiteten Inhalte treffen die ITinera risk solutions keine Überprüfungspflichten im Hinblick auf die grundsätzliche Zulässigkeit der Bereitstellung oder die inhaltliche Richtigkeit.

19 Zeitlicher Zugang zum Finanziererportal

  1. Mit Ende des Engagements endet auch die Zugangsberechtigung zum Finanziererportal und somit die Möglichkeit zur Nutzung des Finanziererportals. Eine vorzeitige Beendigung durch Abmeldung der Nutzer innerhalb eines Engagements ist möglich. Die Nutzerverwaltung erfolgt durch den Spaces-Admin der beratenden Gesellschaft.
  2. Die ITinera risk solutions behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder das geltende Recht durch einen Nutzer, den Zugang zum Finanziererportal zeitweise oder dauerhaft zu sperren.

20 Supportzeiten

  1. Der First Level Support umfasst die Entgegennahme und erste Analyse von Störungs- und Fehlermeldungen sowie die Fehlerbehebung einfach gelagerter Probleme. Die beratende Gesellschaft („Kunde“) hat die auftretenden Probleme so genau wie möglich zu schildern.
  2. Darüber hinaus erfasst der First Level Support die Beantwortung von allgemeinen Anwendungsfragen und bietet somit Unterstützung bei Fragen rund um die Nutzung des Finanziererportals.
  3. Meldungen, die die Anwendung betreffen und alle weiteren Meldungen, die keine Störung sind, z.B. Anfragen zum Hinzufügen oder Entfernen von Spaces-Admins für ein Engagement, werden als Anfragen kategorisiert und sofern nicht anders vereinbart nach Eingangsdatum bearbeitet. ITinera risk solutions behält sich vor, bei übermäßigen Anfragen zu Userwechseln, die Anpassungen zeitlich zu bündeln oder auf eine bestimmte Anzahl pro User und Quartal zu beschränken. Der Kunde erhält spätestens innerhalb von zwei Werktagen Antwort, wie mit der Anfrage verfahren wird.
  4. Der First Level Support steht Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 17 Uhr (unter Ausschluss gesetzlicher Feiertage am Sitz von ITinera risk solutions und von ggfs. mit dem Support beauftragten Dritten sowie an Bankfeiertagen) zur Verfügung.
  5. Darüber hinaus gehende Supportanfragen und Fehlermeldungen werden an den Second Level Support weitergeleitet. Dieser kann durch geeignete Dritte vorgenommen werden.

21 Reaktionszeiten im Falle von Störungen oder Fehlermeldungen

  1. Während der Laufzeit auftretende Störungen der Leistungen, Verfügbarkeitseinschränkungen oder Verfügbarkeitsausfälle des Finanziererportals werden nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung in folgende Kategorien unterteilt:
    1. Störung der Kategorie 1 (sehr hohe Priorität): Störung, die einen Ausfall des gesamten Finanziererportals oder wesentlicher Teile desselben verursacht, sodass eine Nutzung desselben vollständig oder nahezu vollständig ausgeschlossen ist. Es gibt keine Umgehungsmöglichkeit. Die Beeinträchtigung des Betriebsablaufes des Kunden ist derart wesentlich, dass eine sofortige Abhilfe unerlässlich ist.​
    2. Störung der Kategorie 2 (höhere Priorität): Störung, welche die Nutzung des Finanziererportals derart beeinträchtigt, dass eine sinnvolle Nutzung nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Eine höhere Priorität liegt bei einer Verfügbarkeit von unter 95% vor. Mehrere parallel auftretende Störungen der Kategorie 2 können eine Störung der Kategorie 1 begründen.​
    3. Störung der Kategorie 3 (normale Priorität): Sonstige Störungen, welche die Nutzung des Finanziererportals nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Das System funktioniert, aber nicht wie erwartet. Mehrere parallel auftretende Störungen der Kategorie 3 können eine Störung der Kategorie 2 oder der Kategorie 1 begründen. ​
  2. ITinera risk solutions reagiert auf die Meldung einer Störung durch den Kunden binnen nachfolgender Erst-Reaktionsfristen („Reaktionsfrist“):
        1. Bei einer Störung der Kategorie 1: Werktags (Montag-Freitag) innerhalb von vier Geschäftsstunden nach Erhalt der Meldung,
        2. Bei einer Störung der Kategorie 2: Innerhalb eines Werktages (Montag-Freitag) nach Erhalt der Meldung,
        3. Bei einer Störung der Kategorie 3: Innerhalb zwei Werktagen (Montag-Freitag) nach Erhalt der Meldung.​
  3. Die Reaktionsfrist beginnt mit Eingang der Meldung des Kunden bei ITinera risk solutions. Sie gilt als eingehalten, wenn der Kunde innerhalb des in Abs. 2 festgelegten Zeitraums über die erste Einschätzung zur Problemlösung informiert wird.
  4. Es steht im Ermessen von ITinera risk solutions, welches Mittel für die Beseitigung einer Störung eingesetzt wird. Sollte ITinera risk solutions feststellen, dass die Störung zeitnah nicht erfolgreich beseitigt werden kann, so kann bis zur vollständigen Beseitigung der Störung eine Behelfslösung („work around“) bereitgestellt werden, sofern möglich.

22     Prozess zur Anpassung von Nutzungsbestimmungen

  1. Aktualisierungen des Finanziererportals sowie rechtliche Veränderungen können auch eine Umgestaltung der Nutzungsbedingungen zur Folge haben. Die neu gefassten Nutzungsbedingungen werden auf der Plattform des Finanziererportals veröffentlicht und das Datum des Inkrafttretens unter Nutzungshinweise auf der Startseite ausgewiesen. Im Fall von planbaren Veränderungen werden die Kunden der ITinera risk solutions via E-Mail 30 Tage im Voraus über erforderliche Anpassungen informiert. Unvermeidbare ad hoc Anpassungen werden unverzüglich kommuniziert. Die Änderungen werden wie folgt wirksam:
  2. Wesentliche Änderungen: Liegen vor, wenn die bestehenden Nutzungsbedingungen zu Ungunsten der Nutzer verändert werden oder eine vollkommen neue Vereinbarung begründet würde. ITinera risk solutions wird die Kunden um ausdrückliche Zustimmung der Anpassungen bitten. In der Mitteilung über die Änderungen wird der Nutzer auch über das Recht informiert, den Nutzungsvertrag zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Inkrafttreten der planbaren Veränderung zu kündigen. Erfolgt keine ausdrückliche Zustimmung, kann ITinera risk solutions dem Nutzer due Nutzungsberechtigungen für das Finanzierungsportal in letzter Konsequenz entziehen.
  3. Unwesentliche Änderungen: Sind Anpassungen, die die wesentlichen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen unberührt lassen, sowie Änderungen, die gesetzlich und/oder regulatorisch vorgeschrieben sind oder von einem Gericht / einer zuständigen Behörde angeordnet wurden oder Änderungen, die ITinera risk solutions vornimmt, um die angebotene Nutzung weiterhin oder in erweiterter, insbesondere verbesserter Form anbieten zu können. Die Zustimmungserklärung zu unwesentlichen Änderungen erfolgt durch weitere Nutzung des Finanziererportals nach dem Datum des Inkrafttretens der aktualisierten Nutzungsbedingungen.
  4. Das Recht zur Kündigung der Nutzungsvereinbarungen durch den Kunden sowie deren Nutzer bleibt unberührt und ist jederzeit möglich. Die Kündigung des Nutzers erfolgt durch Anfrage des Nutzers auf Entziehung seiner Nutzungsberechtigungen beim Spaces-Admin oder des Spcaes-Admin bei der ITinera risk solutions.

23     Sonstiges

Mit der Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen akzeptieren Sie, dass sämtliche Rechte am Finanziererportal, inklusive der angebotenen Dienste und aller Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere Urheberrechte, der ITinera risk solutions sowie ggfs. ihren Lizenzgebern zustehen.

Eschborn, den 17.06.2025